Einbooten 1. Termin
22. März 2025
Hinweise:
Wie in jedem Jahr müssen wir auch in diesem Jahr von allen Dauer-Liegeplatznutzern (Steginhabern und -mietern) den Nachweis einer gültigen Haftlichtversicherung verlangen, um nicht unseren Versicherungsschutz zu verlieren. Bitte übergebt daher eine entsprechende Kopie der Versicherungsunterlage unserem Hafen-Service spätestens beim Einbooten!!!
Das Ein- und Ausbooten findet auf eigene Gefahr des Bootseigners oder seines Beauftragten statt. Der Verein organisiert lediglich den Kran und legt die Termine fest.
Haftpflichtansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Dies trifft übrigens ja auch für die Benutzung des Mastkranes zu.